Grossbritannien macht’s vor: Folsäure ab 2026 Pflicht im Weizenmehl

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Das englische Parlament hat beschlossen: Ab 2026 wird Weizenmehl in Grossbritannien verpflichtend mit Folsäure angereichert. Ziel dieser Massnahme ist es, Neuralrohrdefekte (NTDs) bei Föten zu reduzieren und damit die Gesundheit von Schwangeren und Babys zu verbessern.

Europa hinkt hinterher

Grossbritannien ist damit das erste europäische Land, das diesen Schritt geht. Doch wie sieht es weltweit aus? In vielen afrikanischen und asiatischen Ländern als auch in Nord- und Südamerika ist die Anreicherung von Mehl mit Folsäure bereits weit verbreitet.1 Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden in 81 Ländern weltweit Mehl oder Getreideprodukte mit Folsäure angereichert.2

Könnte die Schweiz folgen?

Studien zeigen, dass die Folsäure-Anreicherung in Ländern wie den USA jährlich rund 1300 Fälle von NTDs verhindern kann3 – ein bedeutender Fortschritt für die öffentliche Gesundheit. Diese Zahl basiert auf Modellrechnungen aus Ländern, die bereits seit Jahren Mehl mit Folsäure anreichern. Eine aktuelle Analyse geht davon aus, dass durch eine flächendeckende Anreicherung die NTDs möglicherweise um bis zu 50 Prozent reduziert werden könnten.4

Wissenschaft vs. Zurückhaltung

Oft diskutierte Gegenargumente gegen eine Anreicherung sind gemäss einer Studie5 – welche zur positiven Beurteilung der Mehlanreicherung in Grossbritannien stark beigetragen hat – wissenschaftlich nicht haltbar: 

  • Keine Beweise für eine Maskierung von B12-Mangel: Die Sorge, dass eine Folsäureanreicherung einen B12-Mangel kaschieren und zu neurologischen Schäden führen könnte, basiert auf veralteten Studien aus den 1950er-Jahren und ist nicht belegt.
  • Fehlerhafte Festlegung der Obergrenze: Die aktuell bestehende Obergrenze für die Folsäurezufuhr wurde auf Basis einer fehlerhaften Dateninterpretation festgelegt und sollte wissenschaftlich reevaluiert werden.6
  • Gewinn grösser als möglicher Schaden: Der Nutzen einer Folsäureanreicherung zur Prävention von NTDs übersteigt potenzielle, nicht belegte Risiken bei Weitem.

Ein Anstoss für die Schweiz?

Grossbritannien rechnet nicht nur mit gesundheitlichen Vorteilen, sondern auch mit wirtschaftlichen Einsparungen: Prognosen gehen von 20 Millionen Pfund Ersparnis für das britische Gesundheitssystem und wirtschaftlichen Vorteilen von über 90 Millionen Pfund aus.7 Die Entscheidung des UK zeigt, wie eine wirksame Präventionsmassnahme sowohl den gesundheitlichen als auch den finanziellen Vorteil für die Gesellschaft bringen kann.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Es gibt keine belastbare Grundlage für eine Obergrenze der Folsäurezufuhr. Diese hat in vielen Ländern die Einführung einer verpflichtenden Anreicherung behindert. Ihre Streichung würde den Weg für eine weltweite Umsetzung frei machen und damit langfristig Millionen von Kindern vor vermeidbaren Geburtsfehlern schützen.

Die Chance für die Schweiz

Die Schweiz hat die Möglichkeit, von der internationalen Erfahrung zu profitieren und eine effektive Massnahme zum Schutz der Gesundheit umzusetzen. Die wissenschaftliche Grundlage ist stark, und auch die Erfahrungen aus anderen Ländern sprechen für den Erfolg einer flächendeckenden Folsäureanreicherung.

Die Zeit ist reif: Wann handelt die Schweiz?

Die Entscheidung Grossbritanniens zur verpflichtenden Folsäureanreicherung im Mehl sollte auch in der Schweiz eine neue Debatte anstossen. Hierzulande blieb eine solche Massnahme bislang aus. Ein erster Anlauf erfolgte 1999, als der Zürcher Nationalrat Roland Wiederkehr einen parlamentarischen Vorstoss zur obligatorischen Folsäureanreicherung initiierte. Dieser Vorstoss wurde zunächst vom zuständigen Ernährungsausschuss befürwortet. Jedoch lehnte die Rechtskommission des Nationalrats die Initiative ab, mit der Begründung, dass eine obligatorische Anreicherung die Wahlfreiheit der Konsumenten einschränken würde. In der Folge wurde der Vorstoss nicht weiterverfolgt.

Ein Rechtsgutachten der juristischen Kommission8 kam 2006 zum Schluss, dass eine staatlich verordnete Anreicherung nicht zulässig sei, da die Interessen der Krankheitsprävention nicht schwerer wögen als jene der betroffenen Personen.

Mehr als 20 Jahre nach dem parlamentarischen Vorstoss zeigt die Wissenschaft klar: Der Nutzen einer Folsäureanreicherung ist unbestritten. Grossbritannien hat es erkannt – und handelt. Die nächste Frage kann jetzt nur sein: Wann folgt die Schweiz?

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